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Ihr Anspruch auf den höheren Festzuschuss beim Zahnarzt

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Die KZVB und BLZK haben ein Statement veröffentlicht, in welchem allen Patienten geraten wird, bis Ende Juni zum Zahnarzt zu gehen, um sich den Stempel für den ersten empfohlenen Kontrolltermin nachzuholen.

Nicht nur ist die regelmäßige Kontrolluntersuchung extrem wichtig für Ihre Zahngesundheit, vielmehr hängen auch Ihre Abwehrkräfte stark damit zusammen. Wer den Zahnarztbesuch aufschiebt, riskiert eine Schwächung seines Immunsystems und ist damit auch anfälliger für Infektionskrankheiten. Daher ist auch in Zeiten von Corona ein Aufschub des Zahnarztbesuchs riskant.

Die KZVB und BLZK schreiben ganz offiziell: Je früher Karies, Zahnfleischentzündungen oder Erkrankungen der Mundschleimhaut erkannt werden, desto geringer sind die Folgen. Viele Patienten sorgen sich, ob so ein Besuch beim Zahnarzt denn sicher sei.

Auch hierzu äußern sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns und die Bayrische Landeszahnärztekammer ganz deutlich: Die Corona-Pandemie hat viele Patienten dazu veranlasst, Zahnarzttermine zu verschieben. Es bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt ein erhöhtes Infektionsrisiko. In Zahnarztpraxen herrscht nachweislich schon immer ein sehr hoher Hygienestandard. Infektionsschutz ist … täglich gelebte Vorsorge. Alle Behandlungen werden mit Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhen durchgeführt … alle Instrumente werden sterilisiert und auch steril gelagert.

Des Weiteren verweisen die KZVB und BLZK in ihrem offiziellen Statement auch darauf, dass alle Patienten die unter Quarantäne stehen oder unter Verdacht nur in speziell ausgestatteten Schwerpunktpraxen behandelt werden. Das bedeutet, dass diese Patienten nicht in reguläre Zahnarztpraxen gehen.

Da die Gesundheit und Sicherheit unserer Patienten für uns das wichtigste ist, haben wir weitere Maßnahmen eingeführt, zum Beispiel die kontaktlose Infrarot-Temperaturmessung jedes Patienten. Unsere Behandlungen werden immer auf dem höchsten Standard ausgeführt, das leben wir auch so in unserem Praxisalltag. Gerne geben wir Ihnen noch einen Termin vor dem 01.07.2020, damit Sie Ihren Anspruch auf den höheren Festzuschuss geltend machen können.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin bequem online oder via Telefon unter 089 – 61 63 64.

Das komplette Statement zum Zahnarztbesuch der KZVB und BLZK finden Sie unter diesem Link: https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Bilder_Homepage_allgemein/pdf/jetzt_zum_zahnarzt_gehen.pdf