Garantie
Wir stehen zu unserem QualitätsversprechenDurch unseren sehr hohen Aufwand erhöht sich die Qualität und Nutzungsdauer Ihrer zahnärztlichen Versorgung erheblich.
Deshalb geben wir Ihnen freiwillig eine fünfjährige Garantiezusage auf den angefertigten Zahnersatz.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre!
Wir verpflichten uns, den anzufertigenden Zahnersatz – zusammen mit unserem ebenfalls um höchste Qualität bemühten praxiseigenen Labor – mit optimalen Randschlüssen unter dem Mikroskop funktionell einwandfrei herzustellen, in einer gleichmäßigen und gleichzeitig zentrischen Schlussbisslage des Unterkiefers.
Sie verpflichten sich zu einer optimalen häuslichen Pflege der für Sie individuell angefertigten Rekonstruktion.
Die gesamte fünfjährige Garantiezusage bei Ihrem Zahnarzt in Unterhaching beinhaltet, dass Sie regelmäßig an unserem Prophylaxe-Recall teilnehmen.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin unter 089 61 63 64 oder online. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.