Garantie
Durch unseren sehr hohen Aufwand erhöht sich die Qualität und Nutzungsdauer Ihrer zahnärztlichen Versorgung erheblich.
Deshalb geben wir Ihnen freiwillig eine fünfjährige Garantiezusage auf den angefertigten Zahnersatz.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre!
Wir verpflichten uns, den anzufertigenden Zahnersatz – zusammen mit unserem ebenfalls um höchste Qualität bemühten praxiseigenen Labor – mit optimalen Randschlüssen unter Mikroskop funktionell einwandfrei herzustellen, in einer gleichmäßigen und gleichzeitig zentrischen Schlussbisslage des Unterkiefers.
Sie verpflichten sich zu einer optimalen häuslichen Pflege der für Sie individuell angefertigten Rekonstruktion.
Die gesamte fünfjährige Garantiezusage beinhaltet, dass Sie regelmäßig an unserem Prophylaxe-Recall teilnehmen.